GGL gibt Warnung zu verbotenen Vorhersagemärkten außerhalb des Sports heraus
Jonas Jenkins · Aug 18, 2026

GGL gibt Warnung zu verbotenen Vorhersagemärkten außerhalb des Sports heraus

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat eine deutliche Warnung veröffentlicht und erklärt dabei dass die meisten Eventverträge sowie nicht-sportliche Vorhersagemärkte unter deutschem Recht illegal sind während nur Wetten auf definierte Sportereignisse mit nachweisbaren Ergebnissen für eine Lizenzierung zugelassen bleiben und die Teilnahme an verbotenen Märkten aus Deutschland heraus eine Straftat darstellen kann was den restriktiven Rahmen des GlüStV 2021 weiter unterstreicht.
Hintergründe der regulatorischen Entscheidung
Beobachter berichten dass die Behörde mit dieser Maßnahme klare Grenzen zieht und dabei betont dass Vorhersagemärkte zu politischen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Ereignissen nicht den Anforderungen des bestehenden Staatsvertrags entsprechen sondern vielmehr in eine Grauzone fallen die bisherige Regelungen nicht abdeckt während zugleich die Lizenzierung ausschließlich für Sportwetten mit verifizierbaren Ausgängen vorgesehen bleibt.
Experten haben festgestellt dass diese Klarstellung auf bestehenden gesetzlichen Vorgaben basiert und daher Betreiber sowie Nutzer darauf achten müssen bestimmte Angebote zu meiden da ansonsten rechtliche Konsequenzen drohen und die Behörde bereits in der Vergangenheit ähnliche Abgrenzungen vorgenommen hat die nun erneut bekräftigt werden.
Auswirkungen auf Betreiber und Teilnehmer
Die Warnung richtet sich sowohl an Plattformbetreiber die solche Märkte anbieten als auch an Nutzer in Deutschland die daran teilnehmen möchten und dabei gilt es zu beachten dass die Behörde ausdrücklich darauf hinweist wie die Verletzung dieser Vorgaben strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann während zugleich legale Sportwetten weiterhin unter den definierten Bedingungen möglich bleiben.

Behördenmitarbeiter erklären dass die Überprüfung von Verträgen und Märkten kontinuierlich erfolgt und dabei insbesondere nicht-sportliche Ereignisse wie Wahlen oder wirtschaftliche Entwicklungen herausgefiltert werden da diese nicht den Kriterien für eine Lizenzierung entsprechen und daher als unzulässig eingestuft bleiben.
Rechtliche Grundlagen im GlüStV 2021
Der GlüStV 2021 sieht vor dass Glücksspielangebote nur dann lizenziert werden können wenn sie auf nachprüfbaren sportlichen Ergebnissen beruhen und daher bleiben Märkte zu anderen Themen ausgeschlossen während die aktuelle Warnung diese Trennung nochmals verdeutlicht und zugleich auf die Möglichkeit von Strafverfahren bei Verstößen aufmerksam macht.
Rechtsexperten weisen darauf hin dass die Regelung bereits seit Inkrafttreten des Vertrags gilt und die jüngste Stellungnahme der Behörde lediglich eine Bestätigung darstellt die Betreiber dazu auffordert ihre Angebote entsprechend anzupassen und Nutzer in Deutschland davon abhält sich an unzulässigen Märkten zu beteiligen.
Praktische Umsetzung und Überwachung
Die Überwachung erfolgt durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die in Zusammenarbeit mit anderen Stellen aktive Kontrollen durchführt und dabei feststellt ob Angebote den Vorgaben entsprechen oder nicht während zugleich Hinweise an die Öffentlichkeit gegeben werden um Verstöße frühzeitig zu verhindern und rechtliche Schritte einzuleiten wo nötig.
Beobachter notieren dass diese Vorgehensweise bereits in früheren Fällen zu Anpassungen bei Plattformen geführt hat und nun erneut Anwendung findet da die Behörde mit der Warnung ein klares Signal setzt dass nicht-sportliche Vorhersagemärkte nicht toleriert werden und die Teilnahme daraus resultierende Risiken birgt.
Fazit
Die Warnung der GGL schafft eine klare Abgrenzung indem sie nicht-sportliche Märkte als illegal einstuft und zugleich legale Sportwetten mit verifizierbaren Ergebnissen hervorhebt während Betreiber und Nutzer in Deutschland die Vorgaben des GlüStV 2021 beachten müssen um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Behörde weitere Schritte zur Durchsetzung plant.