Hochgrebe übernimmt rotierenden Vorsitz der GGL und steuert Vorbereitungen auf die erste umfassende Prüfung des GlüStV 2021
Noah Fischer · Jul 10, 2026

Hochgrebe übernimmt rotierenden Vorsitz der GGL und steuert Vorbereitungen auf die erste umfassende Prüfung des GlüStV 2021

Christian Hochgrebe hat am 1. Juli 2026 den rotierenden Vorsitz des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und folgt damit auf Sandro Kirchner, während die Behörde gleichzeitig die ersten gesetzlich vorgesehenen Evaluierungen des 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags vorbereitet. Die Prüfung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein und Bereiche wie Werberichtlinien, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel umfassen, wobei die Durchsetzung gegen illegale Anbieter parallel fortgesetzt wird.
Übergang im Verwaltungsrat der GGL
Der Wechsel erfolgt turnusmäßig innerhalb des Gremiums, das aus Vertretern der Bundesländer besteht und die Aufsicht über die bundesweite Regulierung des Glücksspiels koordiniert, während Hochgrebe nun die Leitung übernimmt und die anstehenden Aufgaben mit den bestehenden Strukturen abstimmt. Beobachter stellen fest, dass solche rotierenden Positionen eine gleichmäßige Beteiligung der Länder sicherstellen und gleichzeitig Kontinuität bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben gewährleisten.
Vorbereitung auf die gesetzliche Evaluierung
Die GGL richtet ihre internen Abläufe darauf ein, bis zum Jahresende 2026 die erste umfassende gesetzliche Bewertung des GlüStV 2021 abzuschließen, wobei Daten zu Werbebeschränkungen, Einzahlungshöchstgrenzen, Schutzmechanismen für Spieler sowie Programmen zur Prävention problematischen Spielverhaltens systematisch zusammengetragen und analysiert werden. Experten der Behörde arbeiten mit statistischen Auswertungen und Berichten aus den Ländern, um belastbare Grundlagen für mögliche Anpassungen zu schaffen, während gleichzeitig Ermittlungen gegen nicht lizenzierte Plattformen weiterlaufen.
Schwerpunkte der Vertragsprüfung
Im Mittelpunkt stehen die Regelungen zu Werbeaktivitäten, die Einzahlungslimits für Spieler, der allgemeine Verbraucherschutz sowie die Wirksamkeit von Instrumenten des verantwortungsvollen Spielens, wobei die Ergebnisse der Evaluierung als Basis für etwaige Nachbesserungen des Vertrags dienen können. Die Behörde sammelt hierzu quantitative und qualitative Informationen aus den ersten Betriebsjahren des neuen Regulierungsrahmens und vergleicht diese mit den ursprünglichen Zielsetzungen des GlüStV 2021, während die laufende Überwachung illegaler Angebote unverändert Priorität behält.

Fortgesetzte Maßnahmen gegen illegale Anbieter
Parallel zur Evaluierungsvorbereitung setzt die GGL ihre Bemühungen zur Bekämpfung nicht autorisierter Glücksspielangebote fort, indem sie Netzwerke identifiziert, Zahlungsströme überwacht und mit anderen Behörden kooperiert, um den Zugang zu illegalen Plattformen einzuschränken. Solche Aktivitäten laufen unabhängig von der turnusmäßigen Vorsitzübergabe weiter und stützen sich auf bestehende rechtliche Instrumente, die im GlüStV 2021 verankert sind. Berichte der Europäischen Kommission zu grenzüberschreitenden Verbraucherschutzfragen liefern hierbei ergänzende Orientierungspunkte für die deutsche Umsetzung.
Strukturelle Einordnung des Wechsels
Der Vorsitzwechsel zu Hochgrebe markiert keinen Bruch in der bisherigen Linie der GGL, sondern erfolgt innerhalb eines etablierten Rotationssystems, das die Interessen aller Bundesländer berücksichtigt und die institutionelle Stabilität während der laufenden Evaluierungsphase unterstützt. Die Behörde bleibt damit in der Lage, sowohl administrative Kontinuität als auch die notwendige Vorbereitung auf die Vertragsprüfung sicherzustellen, während externe Quellen wie eine Studie der University of Nevada Reno zu regulatorischen Modellen in verschiedenen Jurisdiktionen zusätzliche Vergleichsdaten bereitstellen.
Abschließende Betrachtungen
Mit dem Amtsantritt Hochgrebes am 1. Juli 2026 richtet sich der Blick der GGL verstärkt auf die anstehende Evaluierung des GlüStV 2021, deren Ergebnisse bis Jahresende vorliegen sollen und die Grundlage für künftige regulatorische Entscheidungen bilden werden, während die Durchsetzung bestehender Vorschriften gegen illegale Anbieter unverändert fortgesetzt wird. Die rotierende Führungsstruktur gewährleistet dabei eine ausgewogene Beteiligung der Länder an diesen Prozessen.